Lehrveranstaltung Vorlesung Epilog, Prolog / Epilog, M36, 9.FS, SoSe2024, MSM2

Vorlesung Epilog: 'Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht'

Lehrformat: Fachvorlesung (2.00 Std.)
Kurzbeschreibung: Im ersten Teil der Vorlesung werden die wichtigsten Bereiche des Betreuungsrechts vorgestellt, die die Versorgung, Betreuung und medizinische Behandlung von Patienten und Patientinnen, die aktuell nicht (mehr) einwilligungsfähig sind, betreffen (z.B. aufgrund von fortgeschrittener Demenz). Dazu werden die aktuelle Gesetzeslage und der medizinethische Hintergrund dargestellt. Insbesondere werden die rechtlichen Instrumente der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht vorgestellt und anhand verschiedener Beispiele erläutert, wie Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte bei vorliegender bzw. nicht vorhandener Patientenverfügung vorzugehen haben. Dabei wird auf Notfallsituationen sowie ggf. lebensnotwendige Behandlungen gegen den natürlichen Willen von Patienten und Patientinnen sowie auf palliativmedizinische Behandlungen eingegangen. Anhand von Beispielen wird dargestellt, wie mit Patientenverfügungen umzugehen ist, deren Anwendbarkeit auf die aktuelle Situation aufgrund unklarer Formulierungen fraglich ist, und wie sie angemessen interpretiert werden können. Ethische und rechtliche Dilemmata im Bereich des Betreuungsrechts werden diskutiert. Im zweiten Teil der Vorlesung wird ein Patient oder eine Patientin der Palliativmedizin oder Intensivmedizin vorgestellt, und mit ihm/ihr eine Patientenverfügung erstellt. Das Beratungsgespräch geht auf die individuellen Motive und Ziele des/der Patienten/in ein, die bisherige Anamnese, den sozialen Hintergrund (z.B. die Verfügbarkeit von Vertrauenspersonen, die für eine Vollmacht in Frage kommen) sowie die individuelle Gewichtung von Lebensverlängerung, Schmerzvermeidung, Selbständigkeit und anderen Zielen. Wichtige Aspekte wie die Beschreibung der Situation für welche Situation diese Patientenverfügung Anwendung finden soll, werden erarbeitet. Ebenso werden die Patientenwünsche für die konkrete Situation erarbeitet. Dabei werden insbesondere die Patientenwünsche und deren Auswirkung auf eine eventuell akut notwendige intensivmedizinische Versorgung berücksichtigt für den Fall, dass der Patient z.B. akut nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann. Durch dieses Patientengespräch wird zum einen verdeutlicht, welche möglichen Ursachen für spätere Missverständnisse bei der Anwendung einer Patientenverfügung bestehen und wie diese vermieden werden können, zum anderen wie wichtig es bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist, die individuelle Lebenssituation und Einstellung jedes Patienten und jeder Patientin zu berücksichtigen.
Übergeordnetes Lernziel: Das medizinethische Prinzip des Respekts vor der Autonomie von Patienten und Patientinnen sowie die rechtlichen Instrumente des Betreuungsrechts, insbesondere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht, erläutern und in der Praxis anwenden können.
Lernspirale: Modul 31 "Psychiatrische Erkrankungen", Vorlesung 4 (Patientenautonomie).
Fächer gemäß ÄAppO:
  • Rechtsmedizin
  • Palliativmedizin
Durchführende Einrichtungen:
  • CC07 - Klinik für Anästhesiologie m.S. operative Intensivmedizin - CCM/CVK
  • CC14 - Medizinische Klinik m.S. Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie - CVK
  • CC15 - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - CCM
 
Lernziel(e) der Veranstaltung – der/die Studierende soll…
Wissen/Kenntnisse (kognitiv)
Einstellungen (emotional/reflektiv)
 
Ausbildungsziele
Gegenstandskatalog 1 (keine Einträge)
Gegenstandskatalog 2 (keine Einträge)
Modul-Outcomes: (keine Einträge)
Vorhandene Medien
in Moodle:
keine Medien