Lehrveranstaltung Prakt- forens. Psychiatrie, Praktikum, F20, 9.FS, SoSe2019, RSG

Prakt- forens. Psychiatrie: 'Forensische Psychiatrie'

Lehrformat: Praktikum (RSG) (2.00 Std.)
Kurzbeschreibung: Im Praktikum Forensische Psychiatrie wird den Studierenden ein Einblick in die psychiatrische Gutachtertätigkeit vermittelt. Mit Hilfe der Studierenden werden zwei Fälle aus der Praxis bearbeitet. Dabei geht es im ersten Fall um die Fragestellungen, die den psychiatrischen Sachverständigen im Ermittlungsverfahren erwarten und wie er damit zu verfahren hat. Konkret geht es um Bewertungen der Schuldfähigkeit, der Gefährlichkeit und der Unterbringung des Betreffenden in einer Maßregel aufgrund einer Drogenintoxikation bei einem Tötungsdelikt. - Wie bereitet man sich auf die Untersuchung vor, welche Besonderheiten gibt es im vergleich zur Allgemeinpsychiatrie und welche diagnostischen Möglichkeiten stehen zur Verfügung? - Was lässt sich aus der Lebensgeschichte, der Eigenanamnese, den Angaben über Suchtmittelkonsum und anhand des psychopathologischen Befundes über diagnostische Zuordnungen, Fähigkeiten/Fertigkeiten und Handlungsbereitschaften des Betreffenden sagen? - Gibt es Hinweise für generell psychische Auffälligkeiten oder zum Zeitpunkt der zur Last gelegten Tat, die medizinisch zu fassen sind? Wenn ja, wie sind diese bei der Beurteilung von Einsicht und Hemmungsvermögen des Betreffenden zu berücksichtigen? - Was lässt sich in der Gesamtwürdigung des Probanden über seine Gefährlichkeit feststellen und welche Konsequenzen sind daran geknüpft? Der zweite Fall befasst sich mit der Fragestellung, ob nach mehrjährigem Aufenthalt in der Maßregel/Strafhaft die in den Taten zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht oder eine bedingte Entlassung verantwortet werden kann. Auch hier sind weniger Spekulationen in die Zukunft gefragt, sondern was tatsächlich an medizinisch fassbaren Befunden zur Persönlichkeit des Verurteilten, seiner bisherigen Delinquenzentwicklung und seinen Verhaltensbereitschaften zusammengetragen werden kann. Was hat sich im Laufe der Zeit in Freiheitsentziehung verändert, welche Risikofaktoren sind weiterhin wirksam und wie kann diesen außerhalb geschlossener Einrichtungen begegnet werden? Verständlicherweise kann mit den Studierenden zusammen keine tatsächliche Exploration eines Straftäters durchgeführt werden. Neben rechtlichen Aspekten gibt es auch zeitliche Gründe. Eine solche Untersuchung dauert mehrere Stunden an mehreren Tagen, was sich nicht in 90 Minuten zusammenpressen lässt. Die Authenzität bleibt aber dadurch gewahrt, dass es sich bei den vorgestellten und zu diskutierenden Kasuistiken um originale Fälle handelt. Es geht im Praktikum weniger darum, dass die Studierenden ein Gutachten erstatten sollen. Es sollen vielmehr die medizinischen Aspekte diskutiert und im Ergebnis zu einer Entscheidung in den konkreten Fragestellungen kommen. Dabei soll es auch um die Probleme und Fallstricke in der psychiatrischen Begutachtung gehen. Wünschenswert zur Vorbereitung sind Kenntnisse zur Erstellung eines psychopathologischen Befundes und ein Überblick über die psychiatrischen Störungsbilder. Am Ende des Kursteiles erhalten die Studierenden ein Handout zu den wichtigsten Begriffen der Forensischen Psychiatrie, mit dem Sie im Selbststudium die wichtigsten Inhalten rekapitulieren können.
Fach gemäß ÄAppO:
  • Rechtsmedizin
Durchführende Einrichtung:
  • CC05 - Institut für Rechtsmedizin - GSZM
Zuständiges Lehrsekretariat:
 
Lernziel(e) der Veranstaltung – der/die Studierende soll…
keine Lernziele
 
Ausbildungsziele (keine Einträge)
Vorhandene Medien
in Moodle:
keine Medien