Kurzbeschreibung: |
Im Praktikum Forensische Psychiatrie wird den Studierenden ein Einblick in die psychiatrische Gutachtertätigkeit vermittelt. Mit Hilfe der Studierenden werden zwei Fälle aus der Praxis bearbeitet.
Dabei geht es im ersten Fall um die Fragestellungen, die den psychiatrischen
Sachverständigen im Ermittlungsverfahren erwarten und wie er damit zu verfahren
hat. Konkret geht es um Bewertungen der Schuldfähigkeit, der Gefährlichkeit und der
Unterbringung des Betreffenden in einer Maßregel aufgrund einer Drogenintoxikation
bei einem Tötungsdelikt.
- Wie bereitet man sich auf die Untersuchung vor, welche Besonderheiten gibt es im
vergleich zur Allgemeinpsychiatrie und welche diagnostischen Möglichkeiten stehen
zur Verfügung?
- Was lässt sich aus der Lebensgeschichte, der Eigenanamnese, den Angaben über
Suchtmittelkonsum und anhand des psychopathologischen Befundes über
diagnostische Zuordnungen, Fähigkeiten/Fertigkeiten und Handlungsbereitschaften
des Betreffenden sagen?
- Gibt es Hinweise für generell psychische Auffälligkeiten oder zum Zeitpunkt der zur
Last gelegten Tat, die medizinisch zu fassen sind? Wenn ja, wie sind diese bei der
Beurteilung von Einsicht und Hemmungsvermögen des Betreffenden zu
berücksichtigen?
- Was lässt sich in der Gesamtwürdigung des Probanden über seine Gefährlichkeit
feststellen und welche Konsequenzen sind daran geknüpft?
Der zweite Fall befasst sich mit der Fragestellung, ob nach mehrjährigem Aufenthalt
in der Maßregel/Strafhaft die in den Taten zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht
oder eine bedingte Entlassung verantwortet werden kann.
Auch hier sind weniger Spekulationen in die Zukunft gefragt, sondern was tatsächlich
an medizinisch fassbaren Befunden zur Persönlichkeit des Verurteilten, seiner
bisherigen Delinquenzentwicklung und seinen Verhaltensbereitschaften
zusammengetragen werden kann. Was hat sich im Laufe der Zeit in
Freiheitsentziehung verändert, welche Risikofaktoren sind weiterhin wirksam und wie
kann diesen außerhalb geschlossener Einrichtungen begegnet werden?
Verständlicherweise kann mit den Studierenden zusammen keine tatsächliche Exploration eines Straftäters durchgeführt werden. Neben rechtlichen Aspekten gibt es auch zeitliche Gründe. Eine solche Untersuchung dauert mehrere Stunden an mehreren Tagen, was sich nicht in 90 Minuten zusammenpressen lässt. Die Authenzität bleibt aber dadurch gewahrt, dass es sich bei den vorgestellten und zu diskutierenden Kasuistiken um originale Fälle handelt.
Es geht im Praktikum weniger darum, dass die Studierenden ein Gutachten erstatten
sollen. Es sollen vielmehr die medizinischen Aspekte diskutiert und im
Ergebnis zu einer Entscheidung in den konkreten Fragestellungen kommen. Dabei
soll es auch um die Probleme und Fallstricke in der psychiatrischen Begutachtung
gehen. Wünschenswert zur Vorbereitung sind Kenntnisse zur Erstellung eines
psychopathologischen Befundes und ein Überblick über die psychiatrischen
Störungsbilder.
Am Ende des Kursteiles erhalten die Studierenden ein Handout zu den wichtigsten Begriffen der Forensischen Psychiatrie, mit dem Sie im Selbststudium die wichtigsten Inhalten rekapitulieren können.
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